Förderung
Förderinstitute
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das BAFA hat für sehr unterschiedliche Vorhaben Förderprogramme, mit denen finanzielle Belastungen zum Teil deutlich gesenkt werden können. Im Gegensatz zur KfW läuft die Förderung des BAFA ausschließlich über direkte Zuschüsse. Grundlage der in diesem Punkt aufgeführten Förderung ist die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Im Fokus steht die Sanierung von Gebäuden um deren Energiebedarf zu senken bzw. emissionsarme Energie zu nutzen. Das ganze Programm finden Sie hier: Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Insbesondere folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert:
20 % für die Sanierung der Gebäudehülle (z.B. Dach, Fenster oder Außenwände).
20 % - 45 % für die Sanierung Ihrer Heizungsanlage.
20 % für sontige Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik).
20 % für die Heizungsoptimierung Ihrer bestehenden Heizung.
80 % für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans.
Das BAFA hat darüber hinaus viele weitere kleinere Förderprogramme, zum Beispiel zum Thema Mobilität, die Sie hier finden.
Das BAFA bietet auf seiner Webseite außerdem einen Förderwegweiser, der Ihnen ausgehend von Ihrem konkreten Vorhaben hilft, das entsprechende Förderprogramm zu finden. Neben den Förderprogrammen des BAFA selbst listet dieser auch die der KfW auf.
KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Wie beim BAFA gibt es auch bei der KfW viele unterschiedliche Förderprogramme von denen Sie zum Teil deutlich profitieren können. Zunächst lässt sich sagen, dass sämtliche Einzelmaßnahmen, die vom BAFA per Direktzuschuss gefördert werden, von der KfW als Tilgungszuschuss bezuschusst werden. Je nach Ihrer persönlichen Situation kann sich also eher die KfW oder das BAFA als Fördergeber anbieten.
Ein klares Alleinstellungsmerkmal der KfW stellt dagegen ihre Förderung von Komplettsanierungen und Neubauten dar.
Die Förderung ist dabei von der erreichten Effizienzhaus-Stufe abhängig. Die Effizienzhaus-Stufe ergibt sich aus dem Vergleich mit dem Referenzhaus, welches gesetzlich festgelegt wurde. Je niedriger die spätere Effizienzhaus-Stufe ihres Hauses, desto besser schneidet es in den Dimensionen Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust ab und desto höher ist die Förderung. Eine Effizienzhaus-Stufe von 55 bedeutet dabei beispielsweise, dass ihr Haus maximal 55 % des Energieverbrauchs und maximal 70 % des Wärmeverlusts des Referenzgebäudes hat. Weitere Informationen zum Thema Effizienzhaus finden Sie hier.
Die Förderung für Komplettsanierung und Neubauten kann grundsätzlich entweder als Direktzuschuss oder als Tilgunszuschuss gewährt werden. Folgende Förderungen sind möglich:
25 % - 50 % für die Komplettsanierung.
15 % - 25 % für einen Neubau oder Kauf.
L-BANK - Landesbank Baden-Württemberg
Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung):
Bei besonders energieeffizienten Neubauten als Energiesparhaus wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss von bis zu 3.500 Euro gewährt. Die Anforderung gilt unter anderem als erfüllt, wenn ein Effizienzhaus-Stufe 40 nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird.
Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie:
Sanierung zum Effizienzhaus 55: 2.000 Euro pro geförderter Wohneinheit
Sanierung zum Effizienzhaus 40: 4.000 Euro pro geförderter Wohneinheit